Allgemeine Vertragsbedingungen für Software und Services
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Für alle Angebote und in allen Vertragsbeziehungen, in denen Alta Via Applications GmbH (nachfolgend „Alta Via“) für andere Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) Leistungen anbietet oder erbringt, gelten die vorliegenden Vertragsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen.
- Alta Via erbringt IT-Anpassungs-, Entwicklungs-, Lizenzierungs- und Unterstützungs- und Vertriebsleistungen (nachfolgend: Leistungen) und zwar insbesondere im Zusammenhang mit Zusatz-/Erweiterungs-Apps, die zusätzliche bzw. erweiterte Funktionen in bestehende Unternehmens-Software-Suites einbindet (nachfolgend: SuiteApps).
Der Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmt sich aus dem jeweiligen Angebot von Alta Via, das Grundlage der jeweiligen Vertragsbeziehung ist, und diesen Vertragsbedingungen, und kann insbesondere umfassen:
- Leistungen in Bezug auf SuiteApps für die vom Auftraggeber gesondert erworbenen und in dessen IT-Infrastruktur eingebundenen Konten bzw. Zugänge zu den cloudbasierten „NetSuite“-Unternehmenssoftwareprodukten der NetSuite Inc. USA, etwa solche für Buchhaltung, Finanzmanagement, Kundenbeziehungsmanagement (CRM), Bestandsmanagement, Personalmanagement, Lohnabrechnung, Beschaffung, Projektmanagement und E-Commerce (nachfolgend: NetSuite-Account des Auftraggebers).
- Vertrieb von Lizenzen zur Nutzung von eigenen SuiteApps von Alta Via sowie deren Implementierung in den NetSuite-Account des Auftraggebers und die Bereitstellung der zugehörigen Service- und Lizenzmanagement-Dienstleistungen. Die Implementierung umfasst insbesondere die Installation und Konfiguration der lizenzierten SuiteApps sowie notwendiger Basiskomponenten (Prerequisites) im NetSuite-Account des Auftraggebers.
- Bereitstellung und Integration von ergänzenden Lösungen spezialisierter Partner (z. B. zur KI-basierten Datenverarbeitung), sofern dies im Einzelvertrag vereinbart ist.
- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers entsprechend den Vorgaben des jeweils gültigen Einzelvertrages.
- Plattformabhängigkeit und Verfügbarkeit: Der Auftraggeber erkennt an, dass die SuiteApps von Alta Via je nach Produkt und Ausgestaltung als native Erweiterungen innerhalb der NetSuite-Plattform sowie/oder als hybride Lösungen unter Einbindung externer Systeme, Schnittstellen und Dienste betrieben werden und funktional auf der NetSuite-Plattform sowie gegebenenfalls auf weiteren technischen Infrastrukturen aufsetzen. Die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der SuiteApps ist daher technisch zwingend von der Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Funktion der von Oracle bereitgestellten NetSuite-Plattform abhängig. Alta Via schuldet lediglich die Funktionsfähigkeit der SuiteApps innerhalb des betriebsbereiten NetSuite-Accounts des Auftraggebers gemäß den aktuellen Systemvoraussetzungen der NetSuite-Plattform.
Alta Via schuldet nicht und haftet nicht für die Funktion und (Daten-) Sicherheit der NetSuite-Plattform oder des NetSuite-Accounts des Auftraggebers als solchen bzw. für Datenverluste, Unterbrechungen, Verzögerungen, Fehlfunktionen oder sonstige Fehler, die ihre Ursache in dieser Infrastruktur haben, oder in Wartungsarbeiten oder sonstigen Einflussnahmen der Betreiber dieser Infrastrukturen oder in sonstigen von Alta Via nicht beeinflussbaren tatsächlichen oder technischen Störungen dieser Plattformen.
- Die SuiteApps können Schnittstellen zu Diensten Dritter enthalten. Für diese Dienste gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Alta Via übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit solcher Dienste.
§ 2 Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Laufzeit
- Angebote der Alta Via sind freibleibend, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung der Alta Via für den Vertragsinhalt maßgeblich.
- Der Vertragsabschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Sie beginnt mit dem im Vertrag festgelegten und von beiden Parteien unterzeichneten Lizenzstartdatum.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende einer Laufzeit die Kündigung erklärt.
§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkung
- Auf Grundlage der Aufgabenstellung wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich Alta Via, alle für die Herbeiführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Einzelleistungen zu erbringen.
- Alta Via ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist Alta Via dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Alta Via ist in der Einteilung der Arbeitszeit frei.
- Alta Via entscheidet, welche Mitarbeiter es einsetzt und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Sie kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
- Der Auftraggeber stellt Alta Via rechtzeitig alle Informationen und Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit Alta Via die Leistungen vereinbarungsgemäß erbringen kann, sofern und soweit dem keine sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen zwingend entgegenstehen (nachfolgend: Mitwirkung).
Die Mitwirkung umfasst insbesondere:
- die Gewährleistung des Zugriffs auf den NetSuite-Account des Auftraggebers einschließlich der dafür und zur Installation, Konfiguration und Wartung der lizenzierten SuiteApps und ihrer Komponenten (inkl. Prerequisites) erforderlichen Administrator- und Deployment-Rechte.
- einen LAN- oder WAN-basierten Zugang zum Internet bei Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers oder eines Fernzugriffs auf das IT-System des Auftraggebers (Remote).
- einen schriftlich oder in Textform zu benennenden dauerhaften Ansprechpartner, der in der Lage und vom Auftraggeber ermächtigt ist, für diesen die für die Mitwirkung erforderlichen Entscheidungen und Handlungen zu treffen und/oder unverzüglich herbeizuführen sowie eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist.
Sofern und soweit die Mitwirkung des Auftraggebers oder der von ihm zur Mitwirkung beauftragter Dritter im Einzelfall nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erfolgt und kann Alta Via aus diesem Grund die eigene davon betroffene Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringen, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Alta Via ist in diesem Fall berechtigt, die für die unterbliebene, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbrachte Leistung vereinbarte Vergütung zu verlangen, sowie den Mehraufwand, der für die Nachholung der vereinbarten Leistung entsteht, auf der Grundlage der für die Leistung vereinbarten Konditionen gesondert vergütet zu verlangen.
§ 4 Technische Daten und Produktverbesserung
Alta Via ist berechtigt im Rahmen der Leistungserbringung, anonymisierte, nicht personenbezogene und aggregierte technische Nutzungsdaten zu erheben und zu verarbeiten, um Sicherheit, Stabilität und Funktionalität der Software zu verbessern sowie Fehleranalysen und allgemeine Nutzungsstatistiken zu erstellen. Diese Daten lassen keinen Rückschluss auf den Auftraggeber oder einzelne Nutzer zu.
§ 5 Prerequisites
Der Auftraggeber erkennt an, dass für die ordnungsgemäße Funktion, die Lizenzverwaltung sowie zur Bereitstellung einer Übersicht über die aktiven Applikationen die Installation spezieller Basiskomponenten (sog. „Prerequisites“) im NetSuite-Account des Auftraggebers zwingend erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Installation dieser Prerequisites zu dulden und diese Komponenten während der gesamten Vertragslaufzeit weder zu deinstallieren, zu deaktivieren noch in ihrer Funktionsweise zu beeinträchtigen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht (z. B. eigenmächtige Deinstallation) kann zur Deaktivierung der SuiteApps führen; die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Alta Via stellt dem Auftraggeber über diese Komponenten eine Übersicht der lizenzierten und aktiven Applikationen innerhalb seiner NetSuite-Umgebung bereit.
§ 6 Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
- Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Einzelverträgen.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Alta Via ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
- Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei Alta Via üblichen Tätigkeitsnachweise in Form einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber hat diese zu kontrollieren und kann dieser binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen; ansonsten gelten diese als akzeptiert.
- Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden nach Aufwand in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Alta Via Mitarbeiters berechnet, sofern keine hiervon abweichenden Vereinbarungen im Einzelvertrag getroffen wurden. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Auftraggebers bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Auftraggebers. Vorstehende Nr. 3 gilt für die Abrechnungen dieser Kosten sinngemäß.
- Alta Via ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlungen auf die Vergütung bzw. die Reise- bzw. Aufenthaltskosten zu fordern.
- Preisänderungen werden mindestens 90 Tage vor Beginn der neuen Laufzeit mitgeteilt. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 10 % des Preises der vorangegangenen Laufzeit betragen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Mitteilung der Preiserhöhung in Textform erfolgen und wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Alta Via ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 7 Nutzungsrechte
- Alta Via räumt dem Auftraggeber mit Wirkung der technischen Bereitstellung (Deployment/Freischaltung) der SuiteApp in der NetSuite-Umgebung des Auftraggebers und dessen Abnahme der dieser Bereitstellung zugrundeliegenden Werkleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Recht ein, die im Angebot bezeichneten SuiteApps bestimmungsgemäß im Rahmen des NetSuite-Accounts des Auftraggebers zu nutzen, namentlich es in dieser Umgebung zu speichern, seine Funktionen ablaufen zu lassen, es anzuzeigen und, sofern dies dafür erforderlich ist, zu vervielfältigen.
Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich ausdrücklich auch auf die SuiteApp-Updates und alle für den Betrieb, die Installation und die Lizenzverwaltung notwendigen Basiskomponenten (sog. „Prerequisites“) sowie alle weiteren zur Installation erforderlichen Softwarekomponenten, die dem Auftraggeber von Alta Via bereitgestellt werden.
- Die Einräumung des Nutzungsrechts nach Nr. 1 erfolgt mit Wirkung der technischen Bereitstellung (Deployment/Freischaltung) der SuiteApp im NetSuite-Account des Auftraggebers für die Dauer der Vertragslaufzeit und steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der dafür vereinbarten Lizenzvergütung.
- Im Falle der periodischen Verlängerung der Vertragslaufzeit nach § 2 Nr. 4, erfolgt die Einräumung des Nutzungsrechts jeweils erneut mit dem Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode und für deren Dauer und steht ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der dafür jeweils vereinbarten Lizenzvergütung.
- Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst die Berechtigung des Auftraggebers, die vertragsgegenständlichen SuiteApps innerhalb seines NetSuite-Accounts zu verwalten. Dies beinhaltet explizit die Funktion, die App-Funktionalitäten über die bereitgestellte Steuerungsoberfläche für einzelne Tochtergesellschaften („Subsidiaries“) des Auftraggebers eigenständig zu aktivieren oder zu deaktivieren. Die Nutzung innerhalb einer Subsidiary ist nur insoweit zulässig, als dies durch das vereinbarte Lizenzmodell (z. B. Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl oder namentlich genannte Subsidiaries) gemäß Angebot gedeckt ist. Eine Deaktivierung entbindet den Auftraggeber nicht von der Vergütungspflicht für die lizenzierten Einheiten, sofern nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung vereinbart wurde.
- Alta Via bleibt Inhaber aller Rechte an den dem Auftraggeber auch vorvertraglich überlassenen Gegenständen, Unterlagen und Programmen einschließlich des jeweils zugehörigen Materials, soweit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt wurden; diese dürfen nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden.
- Besteht das Nutzungsrecht nicht mehr, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Nutzung der SuiteApps zu unterlassen und diese von seinem NetSuite-Account zu löschen.
Nutzt der Auftraggeber die SuiteApps, obwohl ein Nutzungsrecht dazu nicht oder nicht mehr besteht, ist Alta Via nach vorheriger Androhung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die weitere Nutzung der SuiteApps zu untersagen und den Zugriff darauf (z. B. durch technische Sperrung) zu unterbinden.
§ 8 Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit Alta Via Werkleistungen erbringt, unterliegen diese einer Abnahme. Die bloße Überlassung der Softwarelizenzen (Nutzungsrechte an der Standard-SuiteApp gemäß § 7) ist keine abnahmepflichtige Werkleistung.
- Bei allen einer Abnahme zugänglichen Leistungen kann Alta Via eine schriftliche (Teil-)Abnahmeerklärung vom Auftraggeber verlangen. Dazu kann ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt werden. Bei teilbaren Werken ist eine Teilabnahme zulässig.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die bereitgestellten SuiteApps oder vorgenommenen Konfigurationen produktiv nutzen, also zur Abwicklung seines realen Geschäftsbetriebs einsetzen kann. Eine gesonderte Abnahmeerklärung ist nicht erforderlich.
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Diese sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und von Alta Via im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
§ 9 Gewährleistung
- Alta Via haftet nicht für die Kompatibilität der SuiteApps mit individuellen Konfigurationen, Skripten, Anpassungen (Customizations) oder Drittanbieter-Lösungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich von Alta Via für die jeweilige App-Version schriftlich freigegeben wurden.
- Etwaige Gewährleistungsansprüche, die nicht auf einem vorsätzlichen Handeln oder Unterlassen von Alta Via beruhen, verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Jegliche Gewährleistung entfällt zudem rückwirkend, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von Alta Via:
- Änderungen an der SuiteApp oder den für deren Betrieb notwendigen Basiskomponenten (Prerequisites) vornimmt,
- diese deinstalliert oder in ihrer Funktion beeinträchtigt, oder
- die SuiteApp mit Software-Umgebungen oder Drittanbieter-Produkten kombiniert, die nicht den Systemvoraussetzungen entsprechen,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der aufgetretene Mangel nicht auf diesen Eingriffen beruht.
§ 10 Updates, Upgrades und Produktweiterentwicklung
- Alta Via entwickelt die SuiteApps kontinuierlich weiter, um die Sicherheit, Stabilität und Funktionsvielfalt zu gewährleisten. Alta Via ist berechtigt, dem Auftraggeber Aktualisierungen (Updates, z. B. Fehlerbehebungen) und Funktionserweiterungen (Upgrades) bereitzustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Bereitstellung neuer Funktionen über den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang hinaus besteht nicht, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber stimmt der automatischen Installation von Updates und Upgrades in seinem NetSuite-Produktions-Account ausdrücklich zu (sog. „Managed Bundle Deployment“). Diese Form der automatischen Aktualisierung ist essentiell, um die Kompatibilität der SuiteApps mit der NetSuite-Plattform und die Sicherheit der Datenverarbeitung für alle Kunden sicherzustellen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit des Auftraggebers für die Datensicherung.
- Alta Via unterscheidet bei Aktualisierungen zwischen:
- Patch-Updates: Reine Fehlerbehebungen oder sicherheitsrelevante Korrekturen können ohne vorherige Ankündigung eingespielt werden.
- Major-/Minor-Updates: Über wesentliche Funktionsänderungen wird der Auftraggeber in der Regel mit angemessenem Vorlauf per E-Mail informiert. Ein Anspruch auf eine vorherige Ankündigung oder die Einhaltung einer spezifischen Frist besteht jedoch ausdrücklich nicht.
- Die automatische Installation gemäß Abs. 2 bezieht sich ausschließlich auf den Produktions-Account. Die Aktualisierung von Sandbox- oder Test-Accounts obliegt allein der Verantwortung des Auftraggebers. Alta Via empfiehlt dringend, Updates vor dem produktiven Einsatz in einer Sandbox-Umgebung zu prüfen. Unterstützung durch Alta Via bei der Aktualisierung von Sandbox-Accounts ist gesondert zu vergüten.
- Sollte eine Aktualisierung zu einer unvorhergesehenen Beeinträchtigung der vertraglich zugesicherten Funktionen führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Alta Via hierüber unverzüglich zu informieren. Die Behebung solcher Beeinträchtigungen erfolgt ausschließlich nach den Regelungen der Gewährleistung gemäß § 9.
- Der Auftraggeber kann jederzeit unverbindliche Verbesserungsvorschläge oder Anforderungen für neue Funktionen („Feature Requests“) einreichen. Ein Anspruch auf Umsetzung bestimmter Anpassungen, Änderungen oder Funktionserweiterungen besteht nicht. Die Weiterentwicklung der SuiteApps erfolgt ausschließlich im Rahmen des einheitlichen Produktentwicklungsprozesses von Alta Via.
§ 11 KI-gestützte Funktionen
- Sofern Alta Via KI-gestützte Funktionen oder Integrationen mit KI-Diensten Dritter bereitstellt, erfolgen diese auf Basis probabilistischer Modelle. Die erzeugten Ergebnisse können unvollständig, unzutreffend oder ungeeignet sein.
- Es obliegt allein dem Auftraggeber, sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor ihrer operativen Nutzung fachlich zu prüfen. Eine ungeprüfte Weiterverarbeitung erfolgt auf eigenes Risiko. Alta Via haftet nicht für die Nutzung KI-generierter Ergebnisse oder für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf KI-generierten Ergebnissen beruhen.
- Personenbezogene oder sonstige sensible Daten dürfen nur eingegeben werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
§ 12 Supportleistungen
- Alta Via erbringt während der Laufzeit des Lizenzvertrages Supportleistungen für die lizenzierten SuiteApps. Der Support umfasst:
- Die Mängelbeseitigung, d. h. die Behebung von technischen Fehlern, die nachweislich von der Leistungsbeschreibung der jeweiligen SuiteApp abweichen.
- Die Beantwortung von Funktionsfragen zur Bedienung und zum Handling der Applikation im Standardfunktionsumfang.
- Die Supportleistungen werden ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel (insbesondere per E-Mail oder über ein von Alta Via bereitgestelltes Ticket-Portal) erbracht. Ein Vor-Ort-Support ist nicht Bestandteil der regulären Supportleistungen.
- Nicht vom regulären Support umfasst und somit gesondert zu vergütende Leistungen sind insbesondere:
- Allgemeine Schulungen zur NetSuite-Plattform oder tiefergehende Anwenderschulungen.
- Beratungsleistungen zu kundenspezifischen NetSuite-Anpassungen (Customizations) oder deren Interaktion mit der SuiteApp.
- Die Behebung von Fehlern, die durch die Installation von Drittanbieter-Apps, unsachgemäße Bedienung oder Hardwarefehler seitens des Auftraggebers entstanden sind.
- Die Durchführung von Konfigurations-, Implementierungs- oder Projektleistungen, die über die Erstinstallation hinausgehen (hierfür sind separate Dienstverträge abzuschließen).
- Der Anspruch auf Support besteht nur für die jeweils aktuelle, vom Auftraggeber unveränderte Version der SuiteApp. Die Verpflichtung zur Installation der Prerequisites (§ 5) sowie die Duldung automatischer Updates (§ 10) sind zwingende Voraussetzungen für die Supportleistung. Alta Via ist berechtigt, den Support zu verweigern, wenn der Auftraggeber eine veraltete Version nutzt oder die Softwareumgebung unautorisiert verändert hat.
§ 13 Haftung
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften Alta Via, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Dies ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 14 Vertraulichkeit
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
- Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Produktkonzepte, Dokumentationen, Preise, Angebote sowie nicht öffentliche Informationen über Kunden, Partner oder Mitarbeiter.
- Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
- der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
- unabhängig entwickelt wurden.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren über das Vertragsende hinaus.
§ 15 Datenschutz, Subprozessoren, Referenznennung, Datensicherung
- Alta Via ist berechtigt, den Auftraggeber über die im Rahmen der Geschäftsbeziehung angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig über Produktaktualisierungen, neue Funktionen der SuiteApps sowie verwandte Dienstleistungen zu informieren. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen (Opt-Out).
- Alta Via ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden auf der Website und in Marketingunterlagen zu nennen.
- Soweit im Rahmen der Nutzung der SuiteApps personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und Alta Via Auftragsverarbeiter. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- Soweit Alta Via angekündigte Installationen, Konfigurationen oder wesentliche Updates vornimmt, obliegt es dem Auftraggeber, im Rahmen seiner organisatorischen und technischen Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit es möglich ist, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.